Gutachten bei Schäden an Gebäuden
Schimmel, Feuchtigkeit, Risse oder andere Bauschäden…
Je nach Schadensfall und Aufgabenstellung werden Privatgutachten oder gutachterliche Stellungnahmen erstellt.
Auf Wunsch erhalten Sie ein Konzept inklusive einer Kostenschätzung über die Beseitigung des Schadens.

Wann brauchen Sie ein Gutachten
Sie haben zum Beispiel einen Wasserschaden und bemerken Schimmel an den Wänden…
In einem Gutachten kann:
die genaue Ursache und der Verlauf des Wasserschadens beurteilet werden
festgestellt werden, wie tief die Feuchtigkeit in Wände, Böden und Decken eingedrungen ist
geprüft werden, ob es bereits versteckten Schimmel gibt (hinter Tapeten, im Mauerwerk, etc.)
Das ist entscheidend, um die richtige Sanierungsmethode zu wählen – oberflächliches Wegwischen reicht oft nicht.
Schimmel ist nicht nur ein optisches Problem – er kann:
Atemwegserkrankungen, Allergien, Asthma auslösen oder verschlimmern
bei längerer Exposition ernsthafte gesundheitliche Folgen haben
Im Gutachten wird beurteilt, ob akuter Handlungsbedarf besteht, z. B. wenn kleine Kinder, Ältere oder Menschen mit Vorerkrankungen im Haushalt leben.
Ein Gutachten dient auch zur Vermeidung von Folgeschäden.
Wenn der Schaden nicht richtig erkannt und saniert wird, kann es später zu:
erneuten Schimmelbildungen
Bauschäden (z. B. durch dauerhafte Durchfeuchtung)
Wertverlust der Immobilie
kommen. Ein Gutachten hilft, langfristige Probleme zu vermeiden.
Preise
Die Kosten richten sich nach dem Umfang des zu begutachtenden Schadens. Es kann eine bloße Inaugenscheinnahme beauftragt werden oder zusätzlich die Ursachenausforschung inkl. der Kostenschätzung möglicher Sanierungsmaßnahmen. Die Fragestellung wird in einem ersten Beratungsgespräch vor Ort festgelegt. Dafür wird eine Fahrtkosten- und Aufwandspauschale von 230,-€ inkl. MwSt für das Stadtgebiet und die Region Hannover berechnet.
Erst nach diesem Termin vor Ort können die Kosten überschlägig kalkuliert werden.
Der Kalkulation und auch der späteren Abrechnung liegt ein Satz von 135,- € pro Stunde zugrunde zzgl. MwSt und Nebenkosten wie Labore o.ä.
Haftungsausschluss
Die Haftung beschränkt sich auf die eigenen Leistungen wie Gutachten und Beratungsleistungen. Für Dritte wird keine Haftung übernommen. Notwendige Bauteilöffnungen bei Ortsterminen sind grundsätzlich vom Auftraggeber zu erbringen bzw. an Dritte zu beauftragen. Sollte der Sachverständige trotzdem tätig werden, so werden hier vorsorglich alle Haftungsansprüche auch seitens Dritter ausgeschlossen.